Moderne Patient:innenabrechnung und Datenkommunikation on FHIR (MOPED) - Local Development build (v0.1.0) built by the FHIR (HL7® FHIR® Standard) Build Tools. See the Directory of published versions
Fristende - Befristungen sind in folgenden Fällen vorgesehen:
Bei zeitlichen Beschränkungen aufgrund einer zu erwartenden, nachfolgenden medizini-
schen Hauskrankenpflege
Bei Vorhersehbarkeit des Eintritts einer Asylierung
Bei unsicherer, versicherungsrechtlicher Entwicklung
Bei den ersten beiden Punkten wird von den Krankenversicherungsträgern das Fristende individuell gesetzt. Beim dritten Punkt wird im Regelfall eine generelle Tagesbeschränkung erfolgen, weil die Versichertenanspruchserklärung in die Zukunft gerichtet ist und der Krankenversicherungsträger seine Zuständigkeit von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum annehmen kann (Ausleis- tungssituation gem. § 122 ASVG).
Durch die Angabe eines Fristendes wird signalisiert, dass bei einem über das Fristende hinaus dau- ernden Aufenthalt eine Verlängerungsanzeige vorzulegen ist.
Context of Use
This extension may be used on the following element(s):
Simple Extension of type boolean: Fristende - Befristungen sind in folgenden Fällen vorgesehen:
Bei zeitlichen Beschränkungen aufgrund einer zu erwartenden, nachfolgenden medizini-
schen Hauskrankenpflege
Bei Vorhersehbarkeit des Eintritts einer Asylierung
Bei unsicherer, versicherungsrechtlicher Entwicklung
Bei den ersten beiden Punkten wird von den Krankenversicherungsträgern das Fristende individuell gesetzt. Beim dritten Punkt wird im Regelfall eine generelle Tagesbeschränkung erfolgen, weil die Versichertenanspruchserklärung in die Zukunft gerichtet ist und der Krankenversicherungsträger seine Zuständigkeit von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum annehmen kann (Ausleis- tungssituation gem. § 122 ASVG).
Durch die Angabe eines Fristendes wird signalisiert, dass bei einem über das Fristende hinaus dau- ernden Aufenthalt eine Verlängerungsanzeige vorzulegen ist.
Simple Extension of type boolean: Fristende - Befristungen sind in folgenden Fällen vorgesehen:
Bei zeitlichen Beschränkungen aufgrund einer zu erwartenden, nachfolgenden medizini-
schen Hauskrankenpflege
Bei Vorhersehbarkeit des Eintritts einer Asylierung
Bei unsicherer, versicherungsrechtlicher Entwicklung
Bei den ersten beiden Punkten wird von den Krankenversicherungsträgern das Fristende individuell gesetzt. Beim dritten Punkt wird im Regelfall eine generelle Tagesbeschränkung erfolgen, weil die Versichertenanspruchserklärung in die Zukunft gerichtet ist und der Krankenversicherungsträger seine Zuständigkeit von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum annehmen kann (Ausleis- tungssituation gem. § 122 ASVG).
Durch die Angabe eines Fristendes wird signalisiert, dass bei einem über das Fristende hinaus dau- ernden Aufenthalt eine Verlängerungsanzeige vorzulegen ist.