ELGA e-Medikation FHIR R5 Implementierungsleitfaden
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Zum besseren Verständnis des Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ sowie dem Zusammenspiel der CDA-Dokumente werden im Folgenden die Anwendungsfälle für die e- Medikation kurz dargestellt.
Folgende Akteure werden in der ELGA-Anwendung e-Medikation (eMEDAT) definiert:
Der gegenständliche Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ definiert die folgenden CDA- Dokumente: Rezept, Abgabe, Korrekturmeldung (Pharmazeutische Empfehlung) und Medikationsliste. Um den Medikationsprozess und die folgend beschriebenen Anwendungsfälle abbilden zu können, werden diese Dokumente mit den folgenden Status in der e-Medikation abgebildet:
Im Zuge der Behandlung stellt der Arzt fest, dass dem ELGA Teilnehmer ein oder mehrere Arzneimittel verordnet werden müssen. Eine Verordnung besteht immer nur aus genau einer Medikation (= ein Arzneimittel). Das Rezept kann aus mehreren Verordnungen bestehen und bildet somit die Klammer über die Verordnungen. Das Rezept mit den Verordnungen wird mit einer eindeutigen eMED-ID versehen. Die Prüfungen der Arzneimittel z.B. auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen, etc. erfolgt in der Eigenverantwortung des Arztes und ist nicht Gegenstand der e-Medikation. Eine Speicherung von Verordnungen ohne Zuordnung eines Rezeptes ist nicht gültig. Die Verordnung wird als geprüft angesehen, wenn die zugeordnete Verordnung in e-Medikation gespeichert ist.
Die Erfassung eines Rezepts mit Verordnung stellt folgende Prozessschritte in der GDA- Software dar:
Der Arzt kann pro „Patientenkontakt“ (Besuch) mehrere Rezepte mit Verordnungen in e- Medikation speichern; Rezepte können jedoch nur einzeln übermittelt werden. Das Rezept mit den Verordnungen ist sofort nach Speicherung in e-Medikation gültig.
Der aktuelle Katalog „Liste der humanen Arzneispezialitäten gelistet nach PZN“ (ASP-Liste) wird von der AGES, der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit bereitgestellt und kann über den Terminologieserver frei bezogen werden: https://termgit.elga.gv.at/
Das Rezept wird durch eine Rezeptart gekennzeichnet, um die Gültigkeitsdauer prüfen zu können. In e-Medikation werden folgende Rezeptarten berücksichtigt:
Die Gültigkeitsdauer je Rezeptart folgt den rechtlichen Vorgaben. Es wird daher der Ausstellungstag in die Berechnung der Einlösefrist nicht mit eingerechnet. Die Gültigkeiten von Rezepten und somit die Verfügbarkeit in e-Medikation ergeben sich folgendermaßen:
Die am Rezept angegebenen Verordnungen sind im Status OFFEN in e-Medikation gespeichert. Die zuvor vom Server erstellte eMED-ID wurde für die Dokumentenerstellung verwendet und dem e-Rezept Service als Parameter übergeben.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler. Es können die folgenden Fehlerfälle aus der Schnittstelle zur e-Medikation heraus auftreten:
Hinweis: Die Ausstellung eines e-Rezepts bzw. eines Papierrezepts darf durch eine etwaiges „Nicht-funktionieren“ der e-Medikation nicht verhindert werden.
Im Zuge der Abgabe eines Arzneimittels in einer Apotheke (nach Identifikation mittels e-card) kann der Akteur die Rezepte samt Verordnungen zu einem ELGA Teilnehmer abrufen. Alternativ zur Identifikation mit e-card kann mittels eMED-ID ein Rezept abgerufen werden
Der Akteur kann die Verordnungen des ELGA-Teilnehmers abfragen. Es stehen grundsätzlich zwei Suchvarianten zur Verfügung
Für diese beiden Abfragen gibt es zwei mögliche „Startpunkte“:
Es gibt keine Einschränkung bei der Anzeige der Datenfelder (z.B. ausstellender GDA darf angezeigt werden). Es werden über die Schnittstelle alle verfügbaren Datenfelder zu einer Verordnung/Rezept geliefert (lt. Datenmodell).
Im Gutfall werden dem Akteur die angeforderten Rezepte/ Verordnungen sowie die dazugehörigen Korrekturmeldungen („Pharmazeutischen Empfehlungen“) zurückgeliefert und stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Der Akteur muss die Verordnung stornieren können. Es sind folgende Fälle möglich:
Ganzes Rezept stornieren: Ein Rezept gilt als storniert, wenn einer der folgenden beiden Methoden angewandt wird:
Die Verordnung bzw. das Rezept erhalten den Status= STORNIERT.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Die Verordnung behält den Status „OFFEN“.
Der Arzt muss eine bereits in e-Medikation gespeicherte Verordnung ändern können. Die Änderungen darf von jedem Arzt vorgenommen werden, unabhängig davon, ob der Arzt die Verordnung erstellt hat oder nicht.
Eine Verordnung kann mittels einer Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) geändert werden. Der Arzt kann nur die folgenden Datenfelder einer Verordnung ändern, nicht aber das verordnete Arzneimittel oder die Menge selbst:
Verordnungen mit dem Status ABGELAUFEN, NICHT DISPENSIERT, EINGELÖST, STORNIERT können nicht geändert werden. Die Medikation (z.B. Handelsname) einer Verordnung kann NICHT geändert werden. Ist eine Änderung der Medikation notwendig, kann der Akteur eine neue Verordnung anlegen und eine Stornierung der zu ändernden Verordnung veranlassen (Rücksprache). Das gleiche gilt für die Angabe „Menge“, dazu muss der Arzt ein weiteres Rezept mit einer entsprechenden Verordnung ausstellen. Die Verringerung der Menge kann nicht abgebildet werden. Die eMED-ID am Rezept muss bei einer Änderung der Verordnung gleich bleiben. Jede Änderung ist zu protokollieren; Es muss nachvollziehbar sein,
Der Aussteller des Rezepts mit der entsprechenden Verordnung bleibt gleich und darf nicht durch die Änderung der Verordnung verändert werden.
Im Gutfall wird die Änderung der Datenfelder der Verordnung über eine Korrekturmeldung durchgeführt und in e-Medikation gespeichert.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Die in e-Medikation gespeicherte Verordnung wurde nicht verändert. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Eine Apotheke bzw. ein hausapothekenführender Arzt möchte ein Rezept für einen ELGA-Teilnehmer einlösen, dessen Verordnungen bereits in der e-Medikation gespeichert wurden. Hierzu müssen zunächst die Verordnungsdaten abgerufen werden und anschließend die Abgaben mit dem entsprechenden Verordnungsbezug gespeichert werden. Für die Abfrage der Verordnungen aus der e-Medikation bestehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
Rezept mit Verordnungen abrufen
Üblicherweise wird in einem e-Rezept-Datensatz die korrespondierende eMED-ID gespeichert und liegt daher beim Abruf des e-Rezepts elektronisch als Zusatzinformation vor. Alternativ kann die eMED-ID durch Scan des Matrix-Codes auf dem e-Rezept-Ausdruck oder durch manuelle Eingabe erfolgen. In diesem Fall ist keine ELGA-Kontaktbestätigung erforderlich. Allerdings ist hierdurch ausschließlich der Zugriff auf die Daten des durch die eMED-ID referenzierten Rezepts möglich und nicht auf andere in der e-Medikation gespeicherte Daten (z.B. komplette e-Medikationsliste des Patienten).
- Abfrage der Verordnungsdaten auf Basis einer bestehenden ELGA-Kontaktbestätigung
Sämtliche zu einem ELGA-Teilnehmer in der e-Medikation gespeicherten Verordnungsdaten können auf Basis einer bestehenden ELGA-Kontaktbestätigung (z.B. ausgelöst durch Einlesen der e-card) abgerufen werden.
Abgabe in der e-Medikation speichern
Die Daten aus der Verordnung sind in der Regel vollständig für die Abgabe zu übernehmen. In Sonderfällen (z.B. Austausch eines Medikaments nach Rücksprache mit dem Arzt) können die aus der Verordnung übernommenen Daten geändert werden.
Für den Fall, dass bereits erfolgte Abgaben nacherfasst werden sollen (z.B. technische Probleme zum Zeitpunkt der eigentlichen Abgabe), wird als Erfassungsdatum der Zeitpunkt der Nacherfassung gesetzt, während als Abgabedatum das in der Vergangenheit liegende Datum der tatsächlichen Abgabe eingetragen wird
In der Fachlogik gelten folgende Prüfregeln:
Wird ein Arzneimittel verordnet, welches in der Apotheke nicht vorhanden ist, so kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Apotheker bzw. der hausapotheken- führende Arzt ein wirkstoffgleiches Arzneimittel bzw. nach Rücksprache mit dem Arzt ein alternatives Arzneimittel abgeben. Jedenfalls ist das tatsächlich abgegebene Arzneimittel in e-Medikation zu speichern und der Verordnung/dem Rezept zuzuordnen, um die Zugrundeliegende Verordnung einzulösen.
Der Prozess des „Besorgers“ (ein Arzneimittel ist nicht lagernd und muss bestellt werden) wird in e-Medikation abgebildet. Das Rezept wird von der Apotheke eingelöst und die Abgabe wird als „Teilabgabe“ gekennzeichnet (siehe Markierung FFP „First Fill, Part Fill“ oder RFP „Refill - Part Fill“). Es wird die Verordnung nicht in den Status „EINGELOEST“ versetzt und es können solange weitere Abgaben dispensiert werden, bis eine Abgabe mit der Markierung RFC „Refill - Complete“ gespeichert wird. Die Kennzeichnung zeigt, dass das Arzneimittel dem Patienten noch nicht ausgehändigt wurde. Die Kennzeichnung zeigt auch, ob alle Packungen einer Verordnung bzw. teilweise Packungen einer Verordnung bestellt werden. Solange eine Abgabe mit der Kennzeichnung „Besorger“ vorhanden ist, muss die Abgabe mit der eMED-ID abrufbar sein. Der Prozess einer „Teilabgabe“ eines Rezeptes kann mit obiger Logik des „Besorgers“ auch abgebildet werden.
Die Verordnung ist eingelöst und die Medikationsabgabe ist gespeichert. Die Verknüpfung von Verordnung und Abgabe ist vorhanden. Teilabgaben sind entsprechend markiert.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Die in e-Medikation gespeicherte Verordnung wird nicht verändert.
Der Akteur speichert die Arzneimittel in e-Medikation, welche tatsächlich abgegeben werden. Dieser Prozess wird durchgeführt
Der Akteur erfasst die Medikationsabgabe. Die Prüfungen der Arzneimittel z.B. auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen etc. erfolgt in der Eigenverantwortung des Akteurs und ist nicht Gegenstand des Informationssystems „e- Medikation“.
Wenn eine Medikationsabgabe (ohne Rezept/Verordnung) in e-Medikation gespeichert wird, dann gilt die Medikationsabgabe als vom Akteur geprüft. Wenn ein e-Rezept-Eintrag oder ein Papierrezept ohne e-Medikations-Verordnung vorhanden ist, dann obliegt es dem abgebenden Akteur diese zu prüfen.
Im Rahmen der Nacherfassung von bereits erfolgten Abgaben wird als Erfassungsdatum der Zeitpunkt der Nacherfassung gesetzt, während als Abgabedatum das in der Vergangenheit liegende Datum der tatsächlichen Abgabe eingetragen wird.
745 Die Medikationsabgabe ist in e-Medikation gespeichert.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden.
Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Im Zuge der Behandlung eines ELGA Teilnehmers kann der Akteur die Medikationsabgaben eines ELGA Teilnehmers abrufen.
Der Akteur fragt die Medikationsabgabe des identifizierten ELGA-Teilnehmers ab. Folgende Filterungen/Suchfunktionen können vorgenommen werden:
Im Gutfall werden dem Akteur die angeforderten Medikationsabgaben als auch zugehörige Korrekturmeldungen zurückgeliefert und stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Der Akteur muss die Abgabe stornieren können (z.B. wenn irrtümlich eine Abgabe gespeichert wurde). Das Stornieren der Abgabe ist jederzeit möglich und darf nur vom Ersteller der Abgabe durchgeführt werden.
Der Akteur wählt die Medikationsabgabe, welche storniert werden soll. Die Stornierung von Abgaben ist jederzeit möglich. Die Abgabe erhält den Status=STORNIERT und kann nicht mehr abgerufen werden. Handelt es sich bei der Abgabe um eine Medikation mit Verordnungsbezug, dann wechselt der Status der Verordnung auf „OFFEN“oder – falls der Gültigkeitszeitraum des zugrunde liegenden Rezepts überschritten wurde – auf „ABGELAUFEN“
Im Gutfall wird die Stornierung der Medikationsabgabe durchgeführt. Die Abgabe erhält den Status STORNIERT, eine der Abgabe zugrunde liegende Verordnung den Status OFFEN oder ABGELAUFEN.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Im Patientengespräch erfährt der Akteur, dass eine erfolgte Medikationsabgabe vom ELGA Teilnehmer nicht eingenommen wird. In diesem Fall wurde ein Arzneimittel zwar in der Apotheke abgegeben, es wird bzw. wurde aber nicht mehr (z.B. aufgrund von Unverträglichkeiten) eingenommen. Ein Absetzen einer Medikationsabgabe kann von jedem Akteur (außer ELGA-Teilnehmer selbst) durchgeführt werden.
Eine Abgabe kann mittels einer Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) abgesetzt werden. Der Akteur bestimmt die abzusetzende Medikationsabgabe durch Übergabe der AbgabeID.
Der Akteur muss das Datum der Absetzung angeben.
Das Datum der Absetzung muss beim Abruf der Medikationsabgaben und bei der Medikationsliste dargestellt werden. Solange eine Medikationsabgabe abgerufen werden kann, kann die Medikationsabgabe auch abgesetzt werden. Im Zuge einer Absetzung erfolgen keine weiteren Prüfungen. Das Absetzen kann via Metadatenupdate der entsprechenden Pharmazeutischen Empfehlung wieder rückgängig gemacht werden.
Im Gutfall wird das Absetzen der Medikationsabgabe durchgeführt und in e-Medikation gespeichert (Status=ABGESETZT). Das Absetzdatum ist in den Abgabedatenfeldern vorhanden.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Status der Abgabe ist „ABGEGEBEN“. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Der Akteur muss die Daten einer Medikationsabgabe ändern können (z.B. bei Einstellungen der Dosierung eines Arzneimittels). Es dürfen nur definierte Datenfelder geändert werden.
Der Akteur bestimmt die zu ändernde Medikationsabgabe durch Übergabe der AbgabeID.Der Akteur kann nur bestimmte Datenfelder einer Medikationsabgabe ändern, nicht aber das Arzneimittel oder die Menge selbst. Folgende Datenfelder können verändert werden:
Die Medikation (z.B. Handelsname) einer Medikationsabgabe kann NICHT geändert werden. Der GDA der Medikationsabgabe bleibt der gleiche und darf nicht durch die Änderung verändert werden.
Im Gutfall wird die Änderung der Medikationsabgabe durchgeführt und in e-Medikation gespeichert.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Im Zuge der Behandlung eines ELGA Teilnehmers möchte der Akteur die Medikationsliste des ELGA Teilnehmers abrufen. Die Medikationsliste fasst offene Verordnungen und Abgaben zusammen.
Der Akteur kann die gesamte, konsolidierte Medikationsliste (sortierbare Zusammenfassung über Zulassungsnummer und Abgabe bzw. Verordnungsdatum) abrufen. Die Medikationsliste wird bei Aufruf serverseitig erstellt und enthält die aktuell gültigen Abgaben bzw. Verordnungen (z.B. bei einer Änderung wird nur die geänderte Dosierung angezeigt).
Im Gutfall wird dem Akteur die angeforderte Medikationsliste zurückgeliefert und steht zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Sind keine relevanten Verordnungen und Abgaben vorhanden, so wird eine „leere Liste“ retourniert.
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Falls fehlerhafte Daten übergeben werden, muss eine Fehlermeldung zurückgeliefert werden mit dem Hinweis auf den Fehler.
Bei der Ermittlung der aktuellen Medikation eines Patienten ist die Verwendung der konsolidierten Medikationsliste optional. Alternativ können alle verfügbaren (Quell)Daten der e-Medikation (das sind die Dokumenten- klassen Rezept (Prescription), Abgabe (Dispense), und die entsprechenden Korrektur- meldungen bzw. Pharmazeutische Empfehlungen (Pharmaceutical Advice) separat entsprechend dem im IHE Pharmacy Profil definierten Abfragen („Queries“) abgerufen und in der lokalen Software weiterverarbeitet werden.
Dies hat den Vorteil, dass man auch die Historie der Änderungen sehen kann, welche in der Implementierung der Medikationsliste bereits eingearbeitet sind.